Moringer Familien - Moringer Geschichte

Artikel in der "Moringer Zeitung" v. 23.12.67
Schmale Jahresgehälter für Stadtbedienstete
600 Mark für den Polizeibeamten - Ein Blick in
das Ortsstatut von 1894

Polizeisergeant Josef Östreich, eine Respekts-person in Moringen, wie man sieht, aber auch ein Kinderfreund. Die Aufnahme stammt etwa aus dem Jahre 1912.

M o r i n g e n - Wir haben wieder viel Geld vor Weihnachten ausgegeben. Die meisten konnten es sich leisten. Gehälter und Löhne sind der Zeit angepaßt, wenigstens in großen Zügen. Das war vor einem Dreivierteljahrhundert anders, wie uns ein Blick in das "Revidirte Ort-Statut der Stadt Moringen" belehrt, das am 1. Oktober 1894 in Kraft trat.

Da kann man unter § 13 die "Gehaltsbestimmungen für die Mitglieder des Magistrats, dessen Hilfsbeamte und Untergebene" nachlesen:

„Es erhalten an j ä h r l i c h e m Gehalte:

1. der Bürgermeister erhält ein pensionsfähiges Gehalt von 1800-2700 Mk, und zwar steigend von 5 zu 5 Jahren um je 300 Mk,

2. die beiden Senatoren jeder 90 Mk,

3. der Kämmerer erhält pensionsfähiges Gehalt von 900-1200 Mk,

4. der Förster erhält Gehalt von 1200-1500 Mk, und zwar steigend von 5 zu 5 Jahr um je 100 Mk., Miethsentschädigung 150 Mk., einen Garten von 6-7 ar und Brennholz (Buchenderbholz) 10,8 rm.

5. der Stadtschreiber erhält Gehalt 800 bis 1000 Mk., und zwar von 4 zu 4 Jahren um je 100 Mk. Steigend.

6. der Polizeidiener erhält Gehalt 542 Mk. Jährlich, freie Wohnung nebst Garten und die der Instruktion festgesetzten Gebühren, außerdem 60 Mk. Jährlich Kleidergeld.

7. die Forstaufseher erhalten Gehalt jährlich 450 Mk.

8. die Feldhüter und Nachtwächter erhalten Gehalt jährlich 288 Mk., freie Wohnung bzw. 42 Mk. Wohnungsgeldzuschuß und die in der Instruktion festgesetzten Gebühren.

Der Nachtwächter des früheren Oberdorf-Moringen erhält Gehalt jährlich 100 Mk. Nebst freier Wohnung bzw. Wohnungsgeldzuschuß.

Die bisher üblich gewesenen Deputate an Holz aus der Stadtforst fallen mit Ausnahme der des Försters zu Gunsten der Kämmereikasse weg und sollen nicht wieder eingeführt werden.

Das waren bescheidene Jahresgehälter. Man bedenke, der Polizeibeamte bekam jährlich einschließlich Kleidergeld 600 Mark. Wenn damals auch alles viel billiger war, das Verhältnis war doch vom heutigen verschieden. Zu jener Zeit versah hier der Polizeisergeant Josef Östreich den Polizeidienst für die Stadt. Er hatte 1890 sein Amt hier angetreten, nachdem er als Gendarmeriewachtmeister aus dem Staatsdienst ausgeschieden war. Er hatte an den Feldzügen 1864, 1868 und 1870/71 teilgenommen, an letzterem als Feldgendarm. Als 51jähriger kam er mit seiner kinderreichen Familie nach Moringen und wohnte im Torhaus Ost. Er hat dann noch 27 Jahre hier Dienst getan, bis 1917, dann trat er mit 78 (!) Jahren in den wohlverdienten Ruhestand. Ein Kuriosum war, daß er 1917 noch einen Gestellungsbefehl bekam, denn auf dem Bezirkskomando in Göttingen ahnte man nicht, daß der Moringer Polizist schon 78 Jahre alt war.

Polizeisergeant Östreich mit seinem langen Schleppsäbel war für die Moringer Jugend eine Respektsperson, dessen Wort unbedingt Folge geleistet wurde. Daß er ein gutmütiger und hilfsbereiter Mensch war, der auch persönliche Opfer brachte, haben viele erfahren. Er starb hochbetagt im Alter von 86 Jahren. Man weiß: Ein langes Leben, pflichtbewußt, diensteifrig, treu, mit sehr schmalem Gehalt. Unter dem Tannenbaum im Torhaus (Anmerk.: heute KZ-Gedenkstätte) werden damals nur bescheidene Geschenke gelegen haben. Aber fröhlich und lebhaft soll es dort immer zugegangen sein.


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