Moringer Geschichte(n) - Moringer Familien

Die Brauhausmühle

Der folgende Artikel zur Brauhausmühle ist zitiert aus
Rudi Bäulke / Albert Körber sen.:
"Gewässer und Mühlen in Moringen", Buchdruckwerkstätten Hannover GmbH 1995

Diese Mühle befand sich am jetzigen Brauhof und gehörte zuletzt zum Hause des Tischlers Adolf Barnkothe. Früher war sie ein Teil des alten Brauhauses (erbaut 1489), und das lag da, wo jetzt der Ratskeller ist, an der Langen Straße.

Dieses Brauhaus hat nichts zu tun mit dem „ganz“ alten Brauhaus an der Amtsfreiheit, einem Rest der Wasserburg Moringen. Es war das Städtische Brauhaus, sozusagen das der Brauergilde, das nach dem großen Brand von 1734 so stark beschädigt war, daß es abgerissen werden mußte. An dessen Stelle wurde 1737 der "Neue Rathskeller" gebaut, weil der alte Ratskeller dem Brand zum Opfer gefallen war. Ein neues Brauhaus wurde am Hirtentor errichtet. Das Rad der Brauhausmühle wurde angetrieben vom Mühlenwasser, das man von der Bleiche her in einer Rinne dorthin leitete. Nach dem ehemaligen Besitzer Conrad Carl Nolte wurde sie auch die "Noltesche Mühle" genannt.

Offiziell führte sie die Bezeichnung "Amts-Moringsche Brauhaus-Mühle", wie aus einem Erbenzinsbrief vom 31.8.1846 hervorgeht. Eine Erbenzinsmühle erhielt ihre Berechtigung zum Mahlen von dem Königlichen Amt Moringen, und mit dieser Berechtigung waren auch erhebliche Verpflichtungen verbunden.

So erfahren wir aus dem Brief des Brauhausmüllers und aus einem Kontrakt, den das Königlich Großbritannische Amt Moringen am 9.4.1817 mit den Besitzern der Hagenbergsmühle machte, folgendes:

"Sie sollen die Erbenzinsmühle nach Erbenzinsrecht und Gewohnheit besitzen, dagegen aber ihren Mahlgästen das zur Mühle geholte oder gebrachte Korn getreulich mahlen und schlagen und einem jeden nach Beschaffenheit des Kornes oder Samens untadelhaftes Mehl oder Öl liefern, sich an der verordneten Mühlenmetze, als dem 18. Teile des zu mahlenden Kornes, begnügen lassen. Sie verpflichten sich bei Haftung mit ihrem gesamten Vermögen zur alljährlichen Zahlung von 72 Reichstaler, 5 Groschen, 4 Pfennig Conventionsmünze."

"Der zu leistende Dienst: Wöchentlich einen Tag mit der Zimmeraxt und jährlich an Burgfesten 3 Tage, sodann dem alten Herkommen gemäß nebst den beiden anderen Erbzinsmüllern ... auf ein, zwei bis drei Meilen Weges dem Amte Moringen zu allerhand Behuf mit Karren und Pferd auswärtig zu sein, wie auch zur Erntezeit deren Amtsarbeitern das sämtliche Getränk und Essen, desgleichen die sämtlichen Saatfrüchte ohne Unterschied ins Feld zu fahren ... Sie verspricht ferner, das für den Amtshaushalt nötige Mehl und Schrot unentgeltlich zu mahlen und zu schroten, das Getreide abzuholen und die Produkte wieder zu liefern."

"Sollte sie diesem Erbzinsbrief zuwiderhandeln, oder wegen ungebührlichen Benehmens Klage kommen, so kann die Mühle gegen Bezahlung der Gebäude und der nachgewiesenen Meliorationen (Anm.: Ackerbodenverbesserung) enteignet werden. Die Pächterin ist verpflichtet, alle Mühlengebäude mit allem, was dazugehört auf der Erde und im Wasser, auf eigene Kosten in gutem Zustande zu erhalten, wofür der neuen Erbzinsmüllerin versprochen wird, daß sie nicht mit Abforderung eines höheren Erbenzinses beschwert werde und daß bei Übertragung an einen neuen Müller nur ein billiges von Ficigebühren erhoben wird. Sollte die Mühle aber nicht an einen Nachkommen, sondern an eine fremde Person gelangen, so ist eine seinem Vermögen entsprechende Summe zu zahlen."

Das hölzerne Wasserrad der Brauhausmühle drehte sich bis 1937, dann wurde der Mahlbetrieb eingestellt und das Mühlrad abgebaut. Eine Inschrift am Hause auf dem Brauhof erinnert noch heute an diese historische Stätte.


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