Moringer Geschichte(n) - Moringer FamilienDie Brauhausmühle
Offiziell führte sie die Bezeichnung "Amts-Moringsche Brauhaus-Mühle", wie aus einem Erbenzinsbrief vom 31.8.1846 hervorgeht. Eine Erbenzinsmühle erhielt ihre Berechtigung zum Mahlen von dem Königlichen Amt Moringen, und mit dieser Berechtigung waren auch erhebliche Verpflichtungen verbunden. So erfahren wir aus dem Brief des Brauhausmüllers und aus einem Kontrakt, den das Königlich Großbritannische Amt Moringen am 9.4.1817 mit den Besitzern der Hagenbergsmühle machte, folgendes: "Sie sollen die Erbenzinsmühle nach Erbenzinsrecht und Gewohnheit besitzen, dagegen aber ihren Mahlgästen das zur Mühle geholte oder gebrachte Korn getreulich mahlen und schlagen und einem jeden nach Beschaffenheit des Kornes oder Samens untadelhaftes Mehl oder Öl liefern, sich an der verordneten Mühlenmetze, als dem 18. Teile des zu mahlenden Kornes, begnügen lassen. Sie verpflichten sich bei Haftung mit ihrem gesamten Vermögen zur alljährlichen Zahlung von 72 Reichstaler, 5 Groschen, 4 Pfennig Conventionsmünze." "Der zu leistende Dienst: Wöchentlich einen Tag mit der Zimmeraxt und jährlich an Burgfesten 3 Tage, sodann dem alten Herkommen gemäß nebst den beiden anderen Erbzinsmüllern ... auf ein, zwei bis drei Meilen Weges dem Amte Moringen zu allerhand Behuf mit Karren und Pferd auswärtig zu sein, wie auch zur Erntezeit deren Amtsarbeitern das sämtliche Getränk und Essen, desgleichen die sämtlichen Saatfrüchte ohne Unterschied ins Feld zu fahren ... Sie verspricht ferner, das für den Amtshaushalt nötige Mehl und Schrot unentgeltlich zu mahlen und zu schroten, das Getreide abzuholen und die Produkte wieder zu liefern."
Das hölzerne Wasserrad der Brauhausmühle drehte sich bis 1937, dann wurde der Mahlbetrieb eingestellt und das Mühlrad abgebaut. Eine Inschrift am Hause auf dem Brauhof erinnert noch heute an diese historische Stätte. Überarbeitung: |
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