Moringer Geschichte(n) - Moringer Familien

Moringer Strafregister

Artikel in der "Moringer Zeitung" v. 09. 08. 67:
Aus einem alten Moringer Strafregister
Geldstrafen füllten den Staatssäckel

M o r i n g e n • Ehe Moringen Stadtrechte erhielt, stand es unter der Jurisdiktion (Gerichtsbarkeit) des Landesherrn, der den Vogt auf der Burg mit seiner Vertretung beauftragte. Mit der Erhebung Moringens zur Stadt wurde auch ein Teil der Gerichtsbarkeit auf die Stadtverwaltung übertragen. Über den Umfang der so gewonnenen Rechte hat sich dann ein Streit erhoben, der jahrhundertelang immer wieder aufflackerte. Unendlich viel Papier ist deswegen verschrieben und juristischer Scharfsinn aufgewandt. Die rechtskundlichen Fakultäten mehrerer Hochschulen, z. B. Erfurt, wurden um Gutachten auf Grund riesiger Aktenbündel ersucht, wiederholt wurde auch die Landesregierung um Entscheidung gebeten, wie z. B. aus Aktenstücken von 1705 und 1756 hervorgeht. Zu dem Rechtsstreit von 1756 gehört auch ein Aktenstück, das eine Abschrift des Strafregisters darstellt. Da es kulturgeschichtlich nicht ohne Reiz ist, sei es hier wiedergegeben.

Aus denen Amts Moringischen Land Gerichts Bruch Registern de Ao 1673 bis 1755 incl. die Jurisdiktion über die in der Stadt Feldmark belegene Länderey und übrige Grundstücke betreffend.
1678 Der Zollschreiberschen Tochter hat auf dem Hamler eine Tracht Erbsen gestohlen, 30 mgr. - Henning Düvels Knecht hat Erich Jobst Freytag aufm Brauke die Wiese mit 5 Pferden ausgehütet, 1 rthr.

1681 Henning Düvels Knecht hat wider Amts Verbot dem Rectori eine Wiese ausgemeyet, 1 rthr.

1683 Joachim Spangenberg hat Ulrich Jensen aus Oberdorf im Rathskeller eine Ohrfeige gegeben. 12 mgr. - Jobst Heisen und Franz Dörger haben Andreas Ludemann im Rathskeller blutrünstig gemacht, je 15 mgr.
1684 Joachim Spangenberg hat den Schnedinghäusischen Müller im Rathskeller blutrünstig geschlagen, 30 mgr.
1688 Andreas Schelm hat einen Amts Arrest-Zettel, worin 5 rthr. Strafe gesetzet waren, dennoch keine Paration geleistet auch nicht einmal angenommen, 1 rthr.
1691 Hans Joachim Kannengießer hat den uralten Fußsteig am kleinen Hammler zu Schaden des Amtslandes umgepfüget sein Land z vergrößern, weswegen er beim Amte in 5 rthr. Strafe erkannt, weil er aber hernächst den Weg wieder in vorigen Stand gebracht, ist ihm die Strafe gelassen bey 1 rthr. 24 mgr.
1695 den 24. Octbr. Wilhelm Wendt sein Pferd aufm Diekwel in Ludolf Heuer seinen Kohl zu Schaden gegangen, 20 mgr.
1698 Es ist Matthias Eytighausen 2mahl, jedesmahl bey 5 rthr. Amts halber ein Arrest angekündiget, sich der Heydemännischen Lehnländerey und Garten zu enthalten, bis Austrag der Sache, derselbe aber den Arrest wenig parieret, sondern de facte zugefallen und gepflüget, ist für solchen Ungehorsam zu strafen, 5 rthr.
1703 den 19. July der Pfänderin gewruget 1), daß Jürgen Reithmer mit 2 Pferden zu Dentissen auf Johann Hilmers Meyer Länderey zu schaden gehütet, 1 rthr, 4 mgr.
1707 den 30. August c. a. hat Joachim Spangenbergs ältester Sohn, der Zehnt-Ordnung zuwider gelebet, und nicht leyden wollen von einem Acker zum andern, die aneinander belegen seyn, und ihm gesamt zugehörenen Zehnten auszuziehen, 1 rthr. 2).
1709 Eodem die den 23. August 1710 thut ermelther Bauermeister der Wüstung Dentissen anzeigen, daß um Jakobi vorigen Jahrs, der Hirte Adam Holzapfel seine 2 Kühe zum Schaden auf den Wiesen bey der Elends-Mühle - liegt im Dentissen - gehen lassen, 18 mgr.
1710 Ein Schuster aus Northeim hat ein Mädgen vom Hertzberge auf dem Moringenschen Markte geschlagen, 30 mgr.
1711 Hans Seelen Tochter hat am 8. Oct. Johann Christoph Momeyer beym Manngraben, als sie beiderseits Flachs hineinlegen wollen, vor Schelme-Kram gescholten, 10 mgr.
1713 Anne Elisabeth Brinkmanns, Elisabeth Landers, Relict. Düngers Tochter, Christoph Papens Tochter und Magdalene Müller haben am 2. Pfingstage Engelhard Schradern von Schnetigehausen auf dem Kreutzanger gebunden und mit Wasser begossen, je 10 mgr. 3) - Christoph Papens Frau hat das Strick zu jetzt beregten Binden hergegeben, 20 mgr. 3)
1719 Der Müller Franz Honig hat im Julio v. J. ein Stück Rocken auf den Heinrichs-Thal schießend abgeschnitten und ohne den Zehnten davon zu entrichten nach Hause gefahren, 1 rthr. 2) - Johann Joachim Kannengießer ist im verwichenen Früh-Jahr und Herbst als Bauermeister von der Wüstung Dentissen befohlen, die Wegebesserung solcher Wüstung zu besorgen, und die Interessenten dazu zu bestellen, hat aber solches nicht gethan, 1 rthr.
1721 Johann Joachim Kannengießer hat am 14. Aug. ein Stück Rocken aus dem Hungerkampe ohnverzehnet nach Hause gefahren, 12 mgr. 2)
1725 den 8. Aug. hat Rel. Wedemeyers ein Stück Rocken über den Broke, ohne daß der Zehntsammler den Zehnten davon abgezogen, nach Hause gefahren, 6 mgr. 2) (Nach der Ordnung 1 rthr., ist eine sehr arme Witwe).
1734 den 7. Sept. Matthias Ettighausen 2 Pferde an der Weper zwischen den Frucht-Haufen, bevor der Zehnte daraus gezogen, gegen die Ordnung weidend betreten, 1 Tag Arbeit. 2)
1735 den 23. Fez. Hans Henrich Dörnte mit dem Wagen über des Herrn Oberhauptmanns Wiese im Flake, so Wilhelm Eberhagen in Pacht hat, zur Ungebühr gefahren, 3 Stunde carcere.
1743 Hans Henrich Ohm hat am 11. Oct. 1742 Jobst Henning Heinen am Garlilohe vor einen Schweinigel gescholten, 20 mgr.
1751 den 3. Sept. Zacharias Arnemanns Söhne, Namens Hans Jürgen und Christoph zu Dentissen in der Hude Kammer auf Holziegels zu Hollenstädt Haber mit 2 Pferden gehütet, 20 mgr. Und 2 Tage Arbeit. (Nach der Ordnung 1 rthr. 4 g. ob paupert. 4) 20 mgr. und 2 Tage Arbeit).

1) eingewrugt = angezeigt.
2) Die häufigen Bestrafungen wegen Übertretung der Zehntordnung zeigen, wie verhaßt unseren Vorfahren gerade diese Abgabe war.
3) Wodurch der biedere Engelhard Schrader den Zorn der Moringer Amazonen heraufbeschworen hat, können wir leider nur vermuten. Es ist aber wohl anzunehmen, daß er später nicht mehr allzuoft den Weg durch den Hagenberg zu den Schönen gepilgert ist.
4) ob paupert = wegen Armut.

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